Was gehört in die Jahresabrechnung?

Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört die Aufstellung einer Jahresabrechnung. Sie beinhaltet die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer Abrechnungsperiode. Diese Jahresabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist vom Verwalter nach Ablauf eines Kalenderjahres, in der Regel spätestens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums, vorzunehmen. Nach Fertigstellung und vor Versand der Jahresabrechnung, vereinbart die Verwaltung einen Termin zur Rechnungsprüfung mit dem Verwaltungsbeirat oder den gewählten Belegprüfern.

Die Jahresabrechnung besteht aus der Gesamtabrechnung und den Einzelabrechnungen für jeden Wohnungseigentümer, wobei die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf die einzelnen Eigentümer nach dem gesetzlichen, dem abweichend vereinbarten oder beschlossenen Verteilungsschlüssel vorzunehmen ist.

Zusätzlich zur Ausweisung der Einnahmen und Ausgaben in der Jahresabrechnung und ihrer Einzelabrechnung ist die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage aufzunehmen.

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