Die wichtigsten Informationen zur Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der Jahresabrechnung. Wenn die Wohnanlage durch eine Zentralheizung beheizt wird, ist die Erstellung einer Heizkostenabrechnung durch professionelle Wärmedienstleister unerlässlich.

Bis zu 90 % der in den Haushalten verbrauchten Energie entfallen auf Heizung und Warmwasser. Bei steigenden Energiekosten hat dies einen großen Einfluss auf die Wohnkosten. Nach der Heizkostenverordnung müssen Warmwasserung- und Heizkosten nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Das heißt: Der Nutzer soll nur die Kosten bezahlen, die tatsächlich auf ihn entfallen.

Zur korrekten Erfassung der tatsächlichen Verbrauchskosten in der Heizkostenabrechnung werden in die Wohnungen Erfassungsgeräte montiert. Hierbei gibt es unterschiedliche Varianten wie z.B. elektronische Heizkostenverteiler, Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip oder Zähler für Warm- oder Kaltwasser.

Von einigen Messdienstleistern werden die Erfassungsgeräte bereits mit Funktechnologie angeboten. Dies bedeutet für den Mieter den Vorteil, dass er nicht zur Ablesung der Geräte anwesend sein muss. Die Verbrauchswerte werden sodann bequem per Funk ausgelesen. Diese Geräte sind die Basis für eine gerechte Verteilung und Abrechnung der Energiekosten. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung gibt Nutzern einen Anreiz zum Energiesparen, denn durch ihr individuelles Verhalten können Verbraucher ihren eigenen Energiekostenanteil senken. Dies trägt auch zum Umweltschutz bei.

Studien belegen, dass Nutzer aufgrund der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung bis zu 20 % des Energieverbrauches einsparen können.

In Deutschland wird die Heizkostenabrechnung durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. Sie verpflichtet Vermieter, den anteiligen Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser der einzelnen Nutzer zu erfassen und die Kosten verbrauchsgerecht zu verteilen. Ausgenommen sind Gebäude mit zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst nutzt. Werden Heizung oder Warmwasser entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, hat der Nutzer das Recht, die Heizkostenabrechnung um 15 % zu kürzen. Dies zieht allerdings auch wieder Ihren Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten in die Höhe.

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