Nebenkosten richtig erstellen

Grundlage für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung ist die Jahresabrechnung. Diese wird auch „Hausgeldabrechnung“ genannt. Die Nebenkostenabrechnung für Ihre vermietete Immobilie erstellen wir jährlich für Sie nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

Ihre Jahresabrechnung gliedern wir in Kosten,

Auf den Mieter können in erster Linie die Betriebskosten umgelegt werden. Diese sind z.B.

Nicht umlegbar sind z.B. die Kosten für diverse Reparaturen am Objekt oder die Verwaltergebühren.

Die Betriebskostenverordnung regelt genau, welche Kosten Sie auf Ihren Mieter umlegen können und welche nicht. Mit unserer Jahresabrechnung und je nach Gestaltung des Mietvertrags haben Sie bereits eine gute Grundlage für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung.

Wir erstellen aber nicht nur eine Nebenkostenabrechnung für Sie. Gern weisen wir Sie auf Bestimmungen und Vorgehensweisen rund um die Nebenkostenabrechnung hin.

Denn bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung beachten wir diverse gesetzlich vorgeschriebene Formularien. Z.B. muss eine Nebenkostenabrechnung grundsätzlich schriftlich erstellt werden. Außerdem muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode vorliegen. Zudem darf eine Abrechnungsperiode grundsätzlich nicht länger als 12 Monate sein. Wenn Sie diese Frist versäumen, verlieren Sie den Anspruch gegenüber Ihrem Mieter auf eine eventuelle Nachzahlung. Allerdings behält der Mieter weiterhin den Anspruch auf ein eventuelles Guthaben. Dagegen ist eine eventuelle Forderung aus der Nachzahlung grundsätzlich 30 Tage nach Erhalt fällig. Dennoch hat der Mieter das Recht, die Nebenkostenabrechnung in einem Zeitraum von 12 Monaten zu prüfen.

Weiter schreibt der Gesetzgeber verschiedene Mindestinhalte für eine Nebenkostenabrechnung vor. Zu diesen Mindestinhalten gehört z.B. die Nennung des Abrechnungszeitraumes, die Angabe des gültigen Verteilerschlüssels und auch die Aufstellung der Gesamtkosten. Zusätzlich muss eine Nebenkostenabrechnung so gestaltet sein, dass sie für den Mieter übersichtlich und rechnerisch nachvollziehbar ist.

Trotz größter Sorgfalt kann es in einer Nebenkostenabrechnung schnell auch mal zu einem Fehler kommen. Laut Deutschem Mieterbund ist sogar jede 2. Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Ursache sind oftmals nur kleine Form- oder Rechenfehler. Nur selten werden fälschlicherweise Kosten auf den Mieter umgelegt, die er nicht zu tragen hat.

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